Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sollen im Brandfall den entstehenden Rauch, sowie die frei werdende Wärme aus dem Gebäudeinneren ins Freie befördern. Sie sollen dadurch eine raucharme Schicht über dem Boden gewährleisten, um im Wesentlichen:
- Die Rettungs- und Angriffswege raucharm zu halten
- Die Brandbekämpfung durch Schaffung einer raucharmen Schicht zu erleichtern
- Den Feuerüberschlag zu verhindern ("Flash-over")
- Den Gebäudeinhalt vor Rauchbeaufschlagung zu schützen
- Brandschäden - besonders an Bauteilen - infolge von Brandrauch und bestimmten thermischen Zersetzungsprodukten herabzusetzen und
- Die Wärmebeanspruchung der Bauteile zu reduzieren, um die Standfähigkeit sicher zu stellen
Voraussetzung ist eine fachgerechte Planung und Dimensionierung der Öffnungsflächen bei Rauchabzügen, sowie die Verwendung von anerkannten Bauteilen. Die Anlagen sollten daher den VdS-Richtlinien oder den DIN-Normen entsprechen. Die ordnungsgemäße Funktion ist regelmäßig zu überprüfen. Prüffristen RWA, spätestens alle 12 Monate
Zur Funktion von RWA ist das Zusammenwirken mehrerer Anlagenteile erforderlich:
- Ansteuereinrichtungen
- Steuerelemente
- Branderkennungseinrichtungen
- Energieversorgung
- Öffnungsaggregate
- Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (RWG)