Feuerlöscher

 Feste, glutbildende Stoffe, z.B. Holz, TextilienFlüssige oder flüssig werdende Stoffe, z.B. Benzin, ÖleGasförmige auch unter Druck stehende Stoffe, z.B. PropanBrennbare Metalle wie z.B. Aluminium, MagnesiumSpeiseöle und -Fette (pflanzlich oder tierisch)
BrandklassenBrandklasse ABrandklasse BBrandklasse CBrandklasse DBrandklasse F
Pulverlöscher mit GlutbrandpulverJaJaJa
Pulverlöscher mit MetallbrandpulverJa
SchaumlöscherJaJa
WasserlöscherJa
KohlendioxidlöscherJa
FettbrandlöscherJaJaJa

Tragbare Feuerlöscher und fahrbare Feuerlöschgeräte dienen

  • zum Löschen von Entstehungsbränden
  • zum Freikämpfen des Rettungsweges, wenn Menschen vom Brand eingeschlossen sind
  • zum Öffnen des eigenen Fluchtweges
  • zum Ablöschen in Brand geratener Kleidung
  • zur Sicherung der Rettungsarbeiten, wenn Menschen in brennenden Kraftfahrzeugen eingeklemmt sind.

Tragbare Feuerlöscher und fahrbare Feuerlöschgeräte wirken durch

  • ihre große Zahl und flächendeckende Verfügbarkeit
  • ihren praktisch unbegrenzten Aktionsradius
  • ihre blitzschnelle Einsatzbereitschaft
  • ihre hohe, intensive Löschkraft
  • die große Zahl und gute Ausbildung der bereitstehenden Löschhelfer

Die Prüffrist für Feuerlöscher beträgt längstens 24 Monate