Brandschutzbeauftragter

Als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter durch VdS Schadenverhütung nach den Richtlinien der vfdb, den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und den Kriterien der CFPA-Europe, übernehmen wir gerne für ihr Unternehmen die Aufgabe eines externen Brandschutzbeauftragten.

Der Lehrgang ist nach dem Modell der CFPA-Europe ausgerichtet, welcher den höchsten Standard derzeitiger Ausbildungen im Bereich des betrieblichen Brandschutzes darstellt. Die CFPA-Europe ist die europäische Dachorganisation der nationalen Brandschutzorganisationen.

Bestellung eins Brandschutzbeauftragten

Grundsätzlich können Brandschutzbeauftragte in jedem Betrieb oder Einrichtung bestellt werden. Insbesondere sind sie notwendig in Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko.

Bei der Beurteilung des Brandrisikos (z.B. bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsstoffe, Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe, usw., zu berücksichtigen. (siehe auch BGR 133 (alt: ZH1/201), Tabelle 3 "Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung")

Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Aufgaben und Funktionsbeschreibung sind Bestandteil der Bestellung.

In Betrieben mit einer anerkannten Werksfeuerwehr sollte die Funktion des Brandschutzbeauftragten durch diese wahrgenommen werden.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Unterstützung und Beratung des Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer/Betriebsleiter/Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes.

Die Unterstützungstätigkeit kann wie folgt aussehen:

  • Aufstellung von Brandschutzordnungen unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, wie z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelung von Heißarbeiten, usw.
  • Betreuung von Brandschutzeinrichtungen.
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht und Rettungswegen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Teilnahme, bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und dem Feuerversicherer

Vorteile

Die wichtige Aufgabe "Brandschutz" wird aufgrund unserer Tätigkeit nicht vernachlässigt.

Jährliche Fortbildungskosten, sowie typische Begleitkosten, wir z.B. Kosten für Fachliteratur, Gesetze, Vorschriften und Lehrmaterial werden eingespart.

Ressourcen werden geschont, da Zeitinvestitionen für Unterrichtsvorbereitung, Ausarbeitung von Unterlagen, usw. entfallen.

Umfangreiches Fachwissen durch erfahrene Mitarbeiter

Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert "Betriebsblindheit"

Lösungsorientierte Beratungsansätze, die neutral und sachbezogen erfolgen.