Beschilderung,Flucht- und Rettungspläne

Zweck jeder Sicherheitskennzeichnung ist es, schnell und leichtverständlich die Aufmerksamkeit auf Gegenstände und Sachverhalte zu lenken, die bestimmte Gefahren verursachen können.
Brandschutzordnung nach DIN14096 Teil A
Begrifflich ist die
Brandschutzordnung eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene
Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das verhalten im
Brandfall.
Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle im Gebäude befindlichen Personen.
Fluchtwegsymbole müssen gemäß BGV immer dann nachleuchtend sein, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, damit die Erkennbarkeit dieser Schilder auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gewährleistet ist.
Flucht und Rettungspläne gemäß BGV A8, DIN 4844-3 und §4 Arbeitsstättenverordnung. Sie zeigen übersichtlich die Lösch- und Meldemöglichkeiten für die Beschäftigten und dienen den im Betrieb Anwesenden Personen das Gebäude schnell und sicher zu verlassen und den Sammelort bzw. Treffpunkt aufzusuchen.
Hinweisschilder auf brandschutztechnische Einrichtungen wie z.B. das Feuerlöschersymbol sind Schilder für die Allgemeinheit gemäß BGV A8. Diese Schilder weisen auf brandschutztechnische Einrichtungen und Materialien hin, die von jedem bedienbar sind.