Feuerlöschtraining-Praxisseminar Brandschutz

Als probates Mittel des vorbeugenden Brandschutzes hat sich eine Feuerlöscher-Schulung für Mitarbeiter im Ernstfall immer bewährt.

Unser Seminar beinhaltet die Grundlagen der Verbrennung, des Löschvorganges und die Einsatzmöglichkeit der verschiedenen Feuerlösch-Typen, entsprechend der Brandklasseneinteilung. Die praktische Unterweisung vermittelt die Handhabung aller gängigen Feuerlösch-Typen (z.B. Pulver, Schaum, Wasser, CO2...), sowie die Löschtaktik bei unterschiedlichsten Brandzenarien. Jeder Teilnehmer erhält mehrfach die Möglichkeit zum aktiven Löschen.

Durchführung

  • Theoretischer und praktischer Übungsteil
  • Ein geeigneter Schulungsraum für die Theorie sollte zur Verfügung stehen
  • Praktische Unterweisung in Gruppen bis zu 20 Teilnehmern, da jeder Teilnehmer unter Aufsicht und Anleitung des Trainers aktiv echtes Feuer mit einem Handfeuerlöscher bekämpft.
  • Praktische Tipps des Trainers bei erkennbaren Mängeln in der Brandbekämpfung und Übungswiederholung der Teilnehmer
  • Einsatz einer Feuerlöschtrainingsanlage mit Brandwanne und Handfeuerlöscher (reduzierte Umweltbelastung und Vermeidung weiterer Kosten durch Bereitstellung und Wiederaufbereitung der Handfeuerlöscher) zur Darstellung unterschiedlicher Brandzenarien mit Einsatz der gängigen Löscher-Typen realitätsnah simuliert.
  • Keine besonderen Bedingungen an den Übungsplatz
  • Reinigung des Übungsplatzes nicht notwendig
  • Schutzkleidung der Teilnehmer nicht erforderlich

Voraussetzung

Seminarraum, geeigneter Übungsplatz (15 x 15 m), Wasseranschluss, Stromanschluss 220V

Vorschriften und Grundlagen

Arbeitsstättenverordnung Hrsg.: Gesetzgeber, Ausgabe Juni 1997, Kapitel 6 (Weitere Hinweise Abs. 2)

ASR 13 / 1,2 Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu § 13 Abs. 1 und 2

"EINE AUSREICHENDE ANZAHL VON PERSONEN IST IN DER HANDHABUNG VON FEUERLÖSCHERN ZU UNTERWEISEN."

Unfallverhütungsvorschriften BGV A1

Grundsätze der Prävention § 22 Notfallmaßnahmen Abs. 2

"DER UNTERNEHMER HAT EINE AUSREICHENDE ANZAHL VON VERSICHERTEN DURCH UNTERWEISUNG UND ÜBUNG IM UMGANG MIT FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN ZUR BEKÄMPFUNG VON ENTSTEHUNGSBRÄNDEN VERTRAUT ZU MACHEN."

Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft Kapitel 5 Abs. 2

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

"EINE AUSREICHENDE ANZAHL VON PERSONEN IST IN DER HANDHABUNG VON FEUERLÖSCHERN ZU UNTERWEISEN. DORT, WO ES DIE ÖRTLICHEN VERHÄLTNISSE ZULASSEN, EMPFIEHLT ES SICH, IN REGELMÄSSIGEN ABSTÄNDEN PRAKTISCHE LÖSCHÜBUNGEN MIT FEUERLÖSCHERN ABZUHALTEN."

Hsrg.: Arbeitsgemeinschaft der Metallberufsgemeinschaften

BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz Kapitel 212.9.1

"DER GEBRAUCH VON FEUERLÖSCHERN MUSS GEÜBT WERDEN. DAS BESTE GERÄT NUTZT NICHTS, WENN NIEMAND MIT IHM UMGEHEN KANN. MINDESTENS EINMAL JÄHRLICH MUSS DAHER EINE AUSREICHENDE ANZAHL GEEIGNETER BETRIEBSANGEHÖRIGER IN DER WIRKUNGSWEISE UND HANDHABUNG DER FEUERLÖSCHER PRAKTISCH UNTERWIESEN WERDEN."